Dienstleistungen
über den Maschinenring Ostalb
Ab diesem Jahr müssen Sie für alle Ackerkulturen und Grünland schlagbezogene Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff (N) und Phosphat (P) erstellen und dokumentieren. Die Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Düngung erstellt werden. Verschiedene Schläge können bei gleichen Nutzungsdaten (Vorfrucht/Ertrag/ Düngung,etc.) zu Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst werden. Auf www.duengung-bw.de wird eine Excel Anwendung zur Verfügung gestellt, die zur Berechnung für beide Nährstoffe funktioniert, hierbei können Werte auch abgespeichert werden. Wir werden Sie in diesem Bereich bei Bedarf unterstützen und auch dies als Dienstleistung anbieten. Auf Anfrage oder über unsere Homepage können Sie ein Erhebungsformular für die Datenerfassung erhalten. Pro Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit können wir Ihnen die Berechnung für 3,50 EUR (netto) anbieten. Voraussetzung hierfür ist das vollständig ausgefüllte Erhebungsformular. Eventuelle Rückfragen werden nach Zeitaufwand berechnet.
Wir möchten Sie nochmals auf die Möglichkeit zur Grenzsteinsuche per GPS über den Maschinenring Rems-Murr aufmerksam machen. Es haben bereits mehrere Mitglieder diesen Dienst mit positiven Rückmeldungen in Anspruch genommen. Die Beschaffung der erforderlichen Koordinaten kann ebenfalls übernommen werden.
Wenn Sie Interesse an einer genauen Grenzbestimmung haben, melden Sie sich bei uns auf der Geschäftsstelle.
In der neuen Düngeverordnung ab 2020 wird die Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme Pflicht.
Die Dokumentation der durchgeführten Düngemaßnahmen muss spätestens 2 Tage nach Aufbringung erfolgen.
Aufzuzeichnen sind:
- Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit,
- Art und Menge des Nährstoffträgers (Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrat .)
- aufgebrachte Menge an Gesamt-N, Phosphat, bei organischen Düngemitteln zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Neben der Tagebuch-Aufzeichnung der Düngung, gibt es auch noch die schlagweise Aufzeichnung und ein Schlagkarteiblatt
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