Beitrag veröffentlicht am: 12.01.2024

Termine Motorsägenkurse

Zu folgenden Terminen bieten wir wieder Motorsägekurse an:

  • 22. und 23. März 2024 (ausgebucht)
  • 12. und 13. April 2024 (ausgebucht)
  • 03. und 04. Mai 2024
  • 07. und 08. Juni 2024

Die Teilnehmerzahl je Kurs ist auf 20 Personen begrenzt!

 

Anmeldung sind möglich unter 07361/52826-0 oder info@mr-ostalb.de

Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn fallen Stornierungskosten in Höhe von 50% der Kursgebühr an. Bei Stornierung später als 5 Tage vor Kursbeginn fallen  Stornierungskosten in Hohe von 100% der Kursgebühr an!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Büro-Team!

 

Wir bieten in regelmäßigen Abständen Motorsägen-Kurse an. Die Kurse sind zweitägig und finden immer Freitag Abend ab 18.30 Uhr und Samstag ab 8.30 Uhr statt. Am Freitag ist der theoretische Teil, der Samstag beginnt mit Motorsäge kontrollieren, reinigen und schleifen. Danach geht es in den Wald zum Bäume fällen.

Sie benötigen für den Lehrgang eine Motorsäge sowie eine Schnittschutzausrüstung bestehend aus Forstschutzhelm mit Gesichtsschutz und Gehörkapseln, Schnittschutzhose, Forstsicherheitsstiefel sowie Schutzhandschuhe.

Der Kurs kann auch von Nichtmitgliedern besucht werden!

Alle Kurse finden in Hüttlingen statt und kosten jeweils 175,- € je Teilnehmer.

Bei Stornierung einer verbindlichen Anmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn fallen Stornierungskosten in Höhe von 50% der Kursgebühr an. Bei Stornierung später als 5 Tage vor Kursbeginn fallen  Stornierungskosten in Hohe von 100% der Kursgebühr an!

Unsere Motorsägekurse sind qualitätsgesichert und werden deshalb durch die SVLFG mit 60 € gefördert. Bringen Sie zum Lehrgang Ihre Unternehmens-ID der SVLFG mit. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten Sie Ihr Zertifikat. Eine Kopie dieses Zertifikats reichen Sie als Versicherter bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle der SVLFG ein und bekommen dann die Förderung von 60,00 € auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Es können auch Familienangehörige, oder Personen die auf dem Betrieb mitarbeiten, gefördert werden.