Beitrag veröffentlicht am: 03.07.2020

Düngeaufzeichnung

In der neuen Düngeverordnung ab 2020 wird die Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme Pflicht.

Die Dokumentation der durchgeführten Düngemaßnahmen muss spätestens 2 Tage nach Aufbringung erfolgen.

Aufzuzeichnen sind:

  • Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit,
  • Art und Menge des Nährstoffträgers (Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrat .)
  • aufgebrachte Menge an Gesamt-N, Phosphat, bei organischen Düngemitteln zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff.

Neben der Tagebuch-Aufzeichnung der Düngung, gibt es auch noch die schlagweise Aufzeichnung und ein Schlagkarteiblatt.