Beitrag veröffentlicht am: 03.07.2020
Düngeaufzeichnung
In der neuen Düngeverordnung ab 2020 wird die Aufzeichnung jeder Düngemaßnahme Pflicht.
Die Dokumentation der durchgeführten Düngemaßnahmen muss spätestens 2 Tage nach Aufbringung erfolgen.
Aufzuzeichnen sind:
- Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit,
- Art und Menge des Nährstoffträgers (Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrat .)
- aufgebrachte Menge an Gesamt-N, Phosphat, bei organischen Düngemitteln zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Neben der Tagebuch-Aufzeichnung der Düngung, gibt es auch noch die schlagweise Aufzeichnung und ein Schlagkarteiblatt.